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EnBW: Keine Klage gegen Atomausstieg

01.08.2012 | Energienachrichten

Der Energieversorger und AKW-Betreiber EnBW wird keine Klage gegen den von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg anstreben. Wie der Konzern mitteilte, werde man nicht wie die anderen AKW-Betreiber E.ON, RWE und Vattenfall vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Grund für diese Entscheidung ist der Umstand, dass sich die EnBW nahezu vollständig in öffentlicher Hand befindet. Als Konzern im Staatsbesitz fehlt ihr deshalb die juristisch notwendige Grundrechtsfähigkeit für eine etwaige Klage gegen den Staat.

E.ON, RWE und Vattenfall hatten bereits vor Wochen bekanntgegeben, zunächst vor dem Bundesverfassungsgericht und anschließend auf zivilrechtlichem Wege um Schadensersatz in Milliardenhöhe streiten zu wollen, da der deutsche Atomausstieg unter anderem das Grundrecht der Konzerne auf Eigentum verletze. EnBW äußerte nun, diese Rechtsauffassung zwar vollständig zu teilen, sich einer Klage jedoch aus den genannten Gründen nicht anschließen zu können. Das Unternehmen musste im Zuge des Atomausstiegs bereits zwei seiner vier deutschen Meiler vom Netz nehmen und verbuchte dadurch massive Verluste.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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