Neues KWK-Gesetz in Kraft - StromAuskunft.de

Neues KWK-Gesetz in Kraft

20.07.2012 | Energienachrichten

Am gestrigen Donnerstag ist das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Kraft getreten. Die Novelle soll helfen, den KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern. Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, den KWK-Zuschlag für neue und modernisierte Anlagen, die in Zukunft in Dauerbetrieb genommen werden, in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen.

Erstmals nach dem KWKG gefördert werden nun auch Kondensationskraftwerke, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet werden. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 am Emissionshandel teilnehmen, erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch neue oder ausgebaute Wärme- und Kältespeicher werden künftig vom Staat gefördert. Mit Speichern verknüpfte KWK-Anlagen können zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien beitragen und sollen deshalb gezielt unterstützt werden. Unverändert in der Novelle des KWKG bleibt die Deckelung der Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr.

© 2012 StromAuskunft.de

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


Ähnliche Energienachrichten