Laut einem von Greenpeace veröffentlichten Rechtsgutachten ist das von Bund und Ländern geplante Gesetz zur Standortsuche für ein Atomendlager nicht verfassungskonform. Der bisherige Gesetzentwurf sieht vor, wesentliche Planungsentscheidungen jeweils in eigenen Bundesgesetzen festzulegen. Dies würde der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung widersprechen und gleichzeitig die Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgern nahezu unmöglich machen.
Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace: "Umweltminister Röttgen und die Ministerpräsidenten Kretschmann und McAllister singen in holder Eintracht das Lied der Bürgerbeteiligung, in Wahrheit planen sie die Entrechtung der Bürger bei der Endlagersuche." Sofern die in Frage kommenden Standorte durch Bundesgesetze bestimmt werden würden, bliebe den betroffenen Bürgern als einziger rechtlicher Schritt der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Dieses prüft allerdings nicht, ob etwaige Mängel bei derartigen Projekten vorliegen, es stellt lediglich fest, ob ein Gesetz gegen Grundrechte verstößt.
"Indem per Gesetz ein Standort fixiert wird, schrumpfen die Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger auf ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Niveau. Dabei gibt es keinerlei Notwendigkeit für ein solches Vorgehen. Einfache Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates haben die gleiche Legitimation, würden aber den Rechtsschutz des Bürgers erhalten," so Dr. Ulrich Wollenteit, Atomrechtsspezialist und Verfasser des Gutachtens.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft