Stromversorger E.on muss Ende des Jahres zwei Kohlekraftwerke abschalten. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Vorhergegangen war 2006 ein von E.on selbst initiierter Verzicht auf Betriebsgenehmigungen der Werke Datteln 1-3 und Shamrock/Herne, da der Konzern die Stromproduktion durch das sich im Bau befindliche Kohlekraftwerk Datteln 4 übernehmen wollte. Da sich der Bau dieses Werks jedoch verzögerte, wollte der Stromanbieter die beiden Meiler doch weiterlaufen lassen. Die von E.on widerrufene Stilllegung der Kohlekraftwerke wurde vom Landesministerium rechtlich als nicht möglich erklärt. E.on wehrte sich mit einer Klage am Oberverwaltungsgericht und verlor.
Der verzögerte Bau des neuen Kraftwerks Datteln 4 ist E.on selbst zuzuschreiben. Bereits 2009 stoppte das Oberverwaltungsgericht den Bau, da der Konzern damit gegen das Umwelt- und Planungsrecht verstoßen hatte. E.on musste also den Bebauungsplan ändern. Folglich wird die Fertigstellung nicht vor 2014 zu erwarten sein, so dass der geplante nahtlose Übergang von den alten Werken auf das neue Werk Datteln 4 nicht möglich sein wird.
Da eine Revision der Urteile vom OVG nicht zugelassen wird, will E.on eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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Jan Schäfer, Redaktion StromAuskunft