Bundesregierung setzt KWK-Förderung fort

Bundesregierung setzt KWK-Förderung fort

20.03.2012 | Energienachrichten

Ab dem nächsten Monat können Immobilienbesitzer wieder Fördermittel für Mikro-KWK-Anlagen beantragen. Mit diesem Schritt will die Politik die nötigen Anreize für den erwünschten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung schaffen.

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung auf 25 Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung neue Anreize geschaffen, die die Verbreitung von KWK-Anlagen voranbringen sollen. Ab dem 1. April 2012 sind deshalb Anlagen, die Strom und Wärme dezentral erzeugen, wieder förderfähig.

Gemäß der Richtlinie des Bundesumweltministeriums wird die Neuerrichtung serienmäßig hergestellter Mikro-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 Kilowatt gefördert. Vor der Antragstellung im April darf noch kein Kaufvertrag abgeschlossen werden, Planung und Beratung können hingegen bereits vorher stattfinden. Die Höhe der Fördersumme orientiert sich an der elektrischen Leistung der entsprechenden Anlagen und liegt in den meisten Fällen zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Weitere Informationen sowie Anträge zum Download sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de erhältlich.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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