Bislang haben zahlreiche Vermieter ihren Mietern die Heizkosten auf Basis pauschaler Zahlungen an die Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt. Diese Zeiten dürften nun endgültig vorbei sein. Mitte letzter Woche entschied der Bundesgerichtshof, dass künftig nur der tatsächliche Energieverbrauch der Mieter entscheidend ist.
Dem BGH-Urteil liegt der Fall einer Mieterin aus Kelkheim in Hessen zugrunde, die gegen eine Heizkosten-Nachzahlung von 3.000 Euro geklagt hatte. Die betreffende Vermieterin hatte die Heizkosten nach ihren pauschal im Voraus an den Versorger gezahlten Leistungen berechnet, nicht aber nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieterin. Nach Ansicht der Karlsruher Richter führt eine solche Berechnung gegebenenfalls zu Ungerechtigkeiten. "So müsste ein Mieter, der in einem strengen Winter dort wohnt, unter Umständen nur die Heizkosten für den milden Winter im Jahr zuvor bezahlen – und umgekehrt", begründete der vorsitzende Richter das Urteil.
Seitens des Deutschen Mieterbundes wurde die Karlsruher Entscheidung als "richtig und gerecht" gelobt. Der Verband sieht die Position von Mietern durch das Urteil deutlich gestärkt und empfiehlt allen Betroffenen, die Jahresabrechnungen ihrer Heizkosten genau zu prüfen.
© 2012 GasAuskunft
Björn Katz, Redaktion GasAuskunft