Rechtsstreit zwischen FlexStrom und Verivox hält an

Rechtsstreit zwischen FlexStrom und Verivox hält an

06.02.2012 | Energienachrichten

Das Landgericht Hamburg hat in einer Einstweiligen Verfügung entschieden, dass das Tarifvergleichsportal Verivox "verfälschte Darstellungen von Kundenbewertungen" unterlassen muss. Beantragt wurde die Verfügung durch den Stromanbieter FlexStrom, der sich in der jüngeren Vergangenheit durch Verivox benachteiligt sah.

Als Entscheidungshilfe zum Stromanbieterwechsel werden auf den Seiten von Verivox unter anderem Kundenbewertungen dargestellt. Diese dokumentieren, wie viel Prozent der bisherigen Kunden eines Anbieters erneut zu diesem wechseln würden. Die dargestellte Wiederempfehlungsrate von FlexStrom-Kunden war binnen drei Wochen von 64 Prozent auf 35 Prozent gesunken. FlexStrom bewertet dies als Reaktion von Verivox auf eine bereits laufende Schadensersatzklage des Stromanbieters gegen das Vergleichsportal.

Das Landgericht Hamburg hat Verivox nun per Einstweiliger Verfügung untersagt, Kundenaussagen "verfälscht im Rahmen einer Gegenüberstellung von Positiv- und Negativbewertungen darzustellen".

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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