Verbrauchertäuschung bei Stromkennzeichung

Verbrauchertäuschung bei Stromkennzeichung

09.11.2011 | Energienachrichten

Die größten, unabhängigen Ökostromanbieter in Deutschland, unter Ihnen auch LichtBlick, haben die Neuregelung der Stromkennzeichnung als "Verbrauchertäuschung" kritisiert. Anbietern von Atom- und Kohlekraft werde es demnach ermöglicht, den Eindruck zu erwecken, dass sie Ökostrom liefern, obwohl sie das faktisch nicht tun.

Die gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung soll Verbraucher über den Energiemix informieren, mit dem sie beliefert werden. Die nun novellierte Regelung erlaubt es Versorgungsunternehmen jedoch, ausschließlich Atom- oder Kohlestrom zu kaufen, den Kunden aber zu suggerieren, sie würden teilweise auch mit Ökostrom versorgt. Hintergrund ist die sogenannte EEG-Umlage, die Verbraucher für den Ausbau der erneuerbaren Energien bezahlen. Doch der Strom, der damit finanziert wird, dient nicht zu ihrer Versorgung, sondern wird an der Börse verkauft. Dennoch darf er auch von konventionellen Stromanbietern auf der Stromrechnung, der Webseite sowie in Werbematerialien ausgewiesen werden. Selbst Versorger, die keine einzige Kilowattstunde Ökostrom anbieten, können sich auf diese Weise ein grünes Image zulegen. Je nach Anbieter kann dieser Greenwashing-Anteil momentan bis zu 20 Prozent des Strommixes ausmachen. 

Die Ökostromanbieter kritisieren die Bundesregierung für den aus ihrer Sicht per Gesetz ermöglichten Etikettenschwindel. Eine gute Stromkennzeichnung sorge für Transparenz und nicht für Verbrauchertäuschung, deshalb müsse die neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz schnellstmöglich wieder rückgängig gemacht werden.

 

© 2011 StromAuskunft

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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