EnBW: Keine Klage gegen AKW-Abschaltung

EnBW: Keine Klage gegen AKW-Abschaltung

14.04.2011 | Energienachrichten

Der baden-württembergische Energiekonzern EnBW wird keine Rechtsmittel gegen die von der Bundesregierung angeordnete Betriebseinstellung der Kernkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 für die Dauer von drei Monaten einlegen. Dies habe der EnBW-Vorstand unter Einbindung des Aufsichtsrates nach sorgfältiger Erwägung beschlossen.

Die Konzernspitze äußerte trotz dieser Entscheidung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschaltung und gab deutliche wirtschaftliche Nachteile zu bedenken. Grund für den Verzicht auf eine mögliche Klage sei nach eigenen Aussagen allerdings der langfristige Erhalt der Kundenbeziehungen sowie die Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgern. Für ein zukunftsfähiges Energiekonzept sei die gesellschaftliche Akzeptanz unabdingbar. Mit ihrer Entscheidung auf Klageverzicht wolle die EnBW einen offenen Dialog mit der Politik zur Zukunft der Alt-AKW befördern. Ohne diesen sei ein neuer und tragfähiger energiepolitischer Konsens in Deutschland kaum möglich.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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