Atomkraftwerke: Gesetzeskonforme Überprüfung notwendig

Atomkraftwerke: Gesetzeskonforme Überprüfung notwendig

22.03.2011 | Energienachrichten

Die Atomkraftwerke in Deutschland müssen nach Ansicht des Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auf der Grundlage des 2009 aktualisierten, aber noch immer nicht in Kraft getretenen Kerntechnischen Regelwerks erfolgen. Ferner müssten auch die aktuellen Vorkommnisse in Japan mit in die Überprüfung und Bewertung der noch bestehenden Meiler in Deutschland einbezogen werden. Laut DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake wird es dabei zu einem Ergebnis kommen, dass derart hohe Nachrüsterfordernisse beinhalten wird, dass die Rentabilität der meisten Reaktoren in Frage gestellt werden wird. Baake dazu: "Wenn Sicherheit tatsächlich vor Wirtschaftlichkeit gehen soll, wie Bundesregierung und Atomwirtschaft immer wieder betonen, darf darauf konsequenterweise keine Rücksicht mehr genommen werden."

Der DUH sieht die aktuelle Abschaltung der sieben ältesten Atomkraftwerke als mehr als überfällig an und weist darauf hin, dass die vorherige von der Bundesregierung angeordnete Sicherheitsbewertung dieser Meiler überflüssig war. Defizite finden sich dabei vor allem in der Gesetzesanwendung. Gemäß des Atomgesetztes (AtG) verpflichten sich die Betreiber von AKWs zu einer dynamischen Anpassung der Sicherheitsvorkehrungen an den Stand von Wissenschaft und Technik. Dazu zählen somit auch aktuelle Ereignisse und neu erkannte Risiken, wie sie die Katastrophe in Japan hervorgebracht hat.

Baake forderte daher jetzt, das Kerntechnische Regelwerk unverzüglich in Kraft zu setzen und so zu verhindern, dass weiterhin alte, nicht mehr gültige Sicherheitsstandards als Maßstab der Überprüfung der Atomkraftwerke in Deutschland angewendet werden.

Baake steht mit seiner Kritik an der Überprüfung der Meiler nicht allein. Der ehemalige Leiter der Reaktorsicherheitsabteilung des Bundesumweltministeriums Wolfgang Renneberg wies ebenfalls darauf hin, dass die Sicherheitschecks unbedingt vor dem Hintergrund der japanischen Tragödie und den dadurch neu gewonnenen Erkenntnissen erfolgen muss. "In drei Monaten kann niemand eine Überprüfung von 17 oder auch nur sieben Reaktoren seriös durchführen. Bestenfalls kann man in dieser Frist Bekanntes zu einem Bericht zusammenschreiben und das weitere Überprüfungsverfahren definieren.", so Renneberg.

 

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Jan Schäfer, Redaktion StromAuskunft


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