Das sogenannte Grünstromprivileg ist eine Regelung innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur finanziellen Entlastung besonders nachhaltig wirtschaftender Stromanbieter. Das Privileg gilt für Energieversorgungsunternehmen, deren Gesamtstromlieferungen an die Endkunden zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Diesen Unternehmen wird bisher eine Zahlungsbefreiung von der EEG-Umlage gewährt.
Das Bundesumweltministerium hatte vor Kurzem eine Obergrenze für die geltende Umlagebefreiung und damit eine Einschränkung des Grünstromprivilegs ab 1. Juli 2011 gefordert. Nun wurde entschieden, das Privileg vorerst bis Jahresende unangetastet zu lassen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt diese Entscheidung, da sich das Grünstromprivileg besonders positiv auf den Handel mit Ökostrom auswirke. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU: "Das Grünstromprivileg erleichtert aktuell die Marktintegration erneuerbarer Energien." Da ein Grünstromanteil von mindestens 50 Prozent nötig sei, um von der EEG-Umlage befreit zu werden, entstehe eine gesteigerte Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien. Reck weist zudem auf die Planungssicherheit der Versorger hin: "Im Strommarkt ist es üblich, Portfolioeindeckungen auf ein Jahr vorzunehmen. Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund ihres hohen Grünstromanteils die Befreiung von der EEG-Umlage für 2011 einkalkuliert haben, können sich nun auf die geltende Rechtslage verlassen."
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft