Neben kompletten Gebäudesanierungen fördert die KfW Bankengruppe ab März dieses Jahres auch wieder Einzelmaßnahmen. Eigenheimbesitzer können dabei von zinsgünstigen Krediten sowie Investitionszuschüssen profitieren. Sofern eine Immobilie zum Beispiel aus Kostengründen nicht ganzheitlich saniert werden kann, besteht auf diese Weise die Möglichkeit einzelne Sanierungsschritte durchzuführen.
Als Einzelmaßnahmen werden unter anderem der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizung, der Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A sowie die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs gefördert. "Eigenheimbesitzer, die sich momentan mit einem Modernisierungswunsch auseinandersetzen, sollten sich schon jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen, um dann Anfang März die Fördermittel der KfW beantragen zu können. Denn die Zuschüsse gibt es nur, solange der Fördermitteltopf reicht", rät Horst Eisenbeis vom Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik.
Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt grundsätzlich 5 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit. Entscheidend ist, dass die Fördermittel zwingend vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Eine genaue Aufistung der förderfähigen Leistungen sowie weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.kfw-zuschuss.de.
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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft