Das Landgericht Berlin hat durch ein rechtskräftiges Urteil die Werbekampagne des Deutschen Atomforums in ihrer bisherigen Form weiterhin gestattet. Laut Gerichtsurteil sei die Werbung pro Atomkraft nicht irreführend, sondern verweise in zutreffender Weise darauf, dass bei der Stromerzeugung durch Kernkraft ebenso wie bei der Nutzung von Windenergie und Photovoltaik kein CO2 ausgestoßen werde.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte beantragt, die Werbung des Deutschen Atomforums in Printanzeigen sowie im Internet per einstweiliger Verfügung zu untersagen. Die verwendeten Slogans "Kernkraftwerk Brokdorf und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null" und "Kernkraftwerk Neckarwestheim und Photovoltaik: CO2-Ausstoß = Null" sind laut Verbraucherzentrale irreführend, da sie den klimabezogenen Nutzen von Kernkraft und erneuerbaren Energien gleichsetzen.
Den Antrag auf einstweilige Verfügung wies das Landgericht Berlin Ende letzten Jahres zurück und betonte das Urteil wie folgt: "Die Werbung bezieht sich erkennbar lediglich auf die Stromproduktion als solche, nicht auf sämtliche vorher und nachher erfolgenden Abläufe. Würde die gesamte Produktionskette in die Betrachtung einbezogen werden, ergäbe die Werbung erkennbar keinen Sinn, denn der Verbraucher weiß, dass auch bei der Herstellung von Windrädern oder Photovoltaik-Anlagen CO2 ausgestoßen wird." Die Verbraucherzentrale NRW erwägt derzeit keine weiteren rechtlichen Schritte.
© 2011 StromAuskunft
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft