Neue Vorschriften für Biokraftstoffe

Neue Vorschriften für Biokraftstoffe

04.01.2011 | Energienachrichten

Seit dem Jahreswechsel gelten die Nachhaltigkeitsvorschriften der Erneuerbare Energien Richtlinie für Biokraftstoffe. Somit darf ab sofort nur noch Bioethanol mit einem amtlich kontrollierten Nachhaltigkeitszertifikat zu Benzin beigemischt werden. Alle deutschen Bioethanol-Anlagen erfüllen bereits die Nachhaltigkeitsanforderungen.

"Die deutsche Bioethanolwirtschaft befürwortet die Nachhaltigkeitsanforderungen, die sicherstellen, dass Bioethanol unabhängig von seiner Herkunft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet", erklärt Dietrich Klein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe, anlässlich des In-Kraft-Tretens der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Jahreswechsel. "Die Hersteller sind vorbereitet: Alle großen deutschen Bioethanolanlagen haben die Audits abgeschlossen und liefern bereits zertifiziert nachhaltiges Bioethanol."

Die EU-Nachhaltigkeitsvorschriften stellen sicher, dass nur solches Bioethanol zum Einsatz kommt, das die Treibhausgasemissionen erheblich vermindert und nicht von ökologisch wertvollen Flächen stammt. Dies bedeutet unter anderem, dass für Bioethanol kein Regenwald gerodet werden darf und seine CO2-Emissionen mindestens um 35 Prozent geringer sein müssen als bei Benzin. Der BDBe weist darauf hin, dass heimisches Bioethanol schon heute in höherem Maße zum Klimaschutz beiträgt als von der EU gefordert: "Die CO2-Einsparung mit Bioethanol aus deutscher Erzeugung liegt mit ca. 50 Prozent deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert. In den nächsten Jahren wird die CO2-Einsparung wegen technologischer Fortschritte in den Bioethanolanlagen auf ca. 70 Prozent steigen", so BDBe-Geschäftsführer Klein.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft


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