Handelsketten untergraben Glühlampenausstieg

Handelsketten untergraben Glühlampenausstieg

05.11.2010 | Energienachrichten

Mehrere große Einzelhandelsketten verkaufen weiterhin Glühlampen, die bereits seit September vergangenen Jahres nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Insbesondere große Handelsketten umgehen die EU-Regelung und bieten teilweise ein breites Sortiment sowohl an matten Glühlampen als auch an klaren Glühlampen mit mehr als 60 bzw. 75 Watt Leistung an. Dies haben Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) in Berlin und Süddeutschland ergeben. Demnach ignoriert nach Ansicht der DUH ein Drittel der untersuchten Geschäfte die EU-Verordnung zu energieeffizienter Beleuchtung.

Laut EU-Verordnung dürfen seit 1. September 2009 keine matten Glühlampen und keine klaren Glühlampen mit mehr als 75 Watt verkauft werden. Zum 1. September dieses Jahres ist die zweite Stufe des sogenannten Glühlampenausstiegs in Kraft getreten: Auch klare Glühlampen mit mehr als 60 Watt sind damit in der EU verboten.

"Es ist erschreckend, mit welcher Dreistigkeit große Baumarkt-, Elektro- und Drogerieketten gegen den Klimaschutz handeln und mehr als anderthalb Jahre nach der Verkündung der EU-Verordnung immer noch angebliche Restbestände an matten bzw. 100 Watt Glühlampen verkaufen. Wir fordern diese Unternehmen auf, den Verkauf dieser Lampen bis Ende November komplett einzustellen", so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Darüber hinaus hat die DUH die Vollzugbehörden der Bundesländer von den festgestellten Verstößen in Kenntnis gesetzt und sie aufgefordert, gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

Laut DUH-Testbesuchen in 88 Bau- und Elektromärkten, Drogerien, Kaufhäusern und Supermärkten ignorieren ein Drittel der besuchten Betriebe die EU-Richtlinie zu energieeffizienter Beleuchtung. Nicht mehr zulässige Lampen hat die DUH u. a. in Märkten von Rossmann, Schlecker, Toom, OBI, Real, MediaMarkt, MediMax, Kaufland und Karstadt gefunden. Die Handelsketten verteidigen den Weiterverkauf von ineffizienten Glühlampen damit, dass die Lampen schon vor dem Verkaufsverbot auf Lager gewesen seien - rein formaljuristisch also bereits in den Verkehr gebracht waren. Sie würden nun lediglich ihre Bestände verkaufen. "Das Argument der Restbestände ist absurd - mehr als ein Jahr nach dem Stichtag", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Der Handel untergräbt die EU-Gesetzgebung und nutzt jedes noch so kleine Schlupfloch für Profit."

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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