Energiesparlampen: Zu hoher Quecksilbergehalt

Energiesparlampen: Zu hoher Quecksilbergehalt

15.11.2010 | Energienachrichten

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten technisch bedingt und in geringen Mengen giftiges Quecksilber. Um die Risiken für Nutzer und Umwelt einzugrenzen, beschränkt die so genannte RoHS-Richtlinie der EU die Höchstmenge des Metalls auf fünf Milligramm je Energiesparlampe. In Lampen hoher Qualität finden sich deshalb heute meist nur noch Quecksilbermengen von weniger als zwei Milligramm.

Dagegen ermittelte ein unabhängiges Prüflabor jetzt überhöhte Quecksilberwerte in Produkten, die von der Baumarktkette toom - einem Unternehmen der REWE-Gruppe - vertrieben werden. Fünf Energiesparlampen der Marke LUXXX Energy saver candle wurden geprüft. In zwei der Lampen ergaben die Analysen Quecksilberwerte von 5,70 bzw. 6,35 Milligramm. "Die EU legt Quecksilber-Grenzwerte nicht nach Lust und Laune fest, sondern zum Schutz der Nutzer und der Umwelt", so der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), Jürgen Resch. "Wir fordern von REWE einen sofortigen Verkaufsstopp aller Energiesparlampen mit erhöhtem Quecksilbergehalt."

Auf Nachfrage erklärte REWE gegenüber der DUH, die beanstandeten Energiesparlampen seien bereits im Mai 2002 angekauft und damit vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht worden. Daher seien sie vom europäischen Quecksilbergrenzwert ausgenommen. "Das Argument entlarvt den diesjährigen Kandidaten für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis als rein gewinngetriebenes Unternehmen. Nachhaltig ist da nur das Streben nach Gewinnmaximierung, notfalls auch zu Lasten der Gesundheit der Verbraucher und der Umwelt", so Resch. Die Verbraucherinnen und Verbraucher ruft die DUH auf, grundsätzlich keine Energiesparlampen mit mehr als zwei Milligramm Quecksilber mehr zu kaufen. Seit dem 1. September diesen Jahres muss der Quecksilbergehalt von Energiesparlampen auf der Verpackung vermerkt sein.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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