Mobile Klimageräte versprechen kühle Luft bei geringem Stromverbrauch. Doch vergangene Woche haben Verbraucherschützer falsch gekennzeichnete Produkte entdeckt. Klimageräte, die eine Kühlleistung von unter 12 kW haben, müssen gekennzeichnet werden. Das EU-Label zeigt durch die Einteilung in die Klassen A bis G, wie das Raumklimagerät in Sachen Energieeffizienz abschneidet. Wer sich ein Klimagerät anschaffen will, sollte dabei stets die Energieeffizienzklasse A wählen, denn ein Jahresverbrauch von 600 kWh und mehr ist schnell erreicht.
Soweit die Gesetzeslage. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: Sechs Verbraucherzentralen haben unlängst 35 Unternehmen abgemahnt, die mobile Klimaanlagen mit fehlenden, falschen oder scheinbar positiven Angaben in Bezug auf deren Energieeffizienz und Energieverbrauch beworben haben. Auch Unternehmen, die die zum Teil klimaschädlichen Kältemittel in den Geräten als "umweltschonend" oder "umweltfreundlich" bezeichneten, flatterte eine Abmahnung ins Haus. So hatte ein Hersteller eines seiner Produkte als "Öko" bezeichnet, obwohl es laut EU-Energielabel in die Klasse E eingeordnet ist. Baumärkte und Versandhäuser wurden ebenfalls abgemahnt - auf einigen Geräten waren Energieeffizienz und -verbrauch nur mit fremdsprachigen Etiketten angegeben.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft