Im Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) stehen nach der Aufhebung der Haushaltssperre wieder Fördermittel zur Verfügung. Damit haben Hausbesitzer erneut die Möglichkeit, den Staat an ihrer Investition in klimaschonende Heiztechnik zu beteiligen. Unter anderem werden im MAP Heizungsmodernisierungen mit Einbindung von Solarwärmeanlagen und der gleichzeitige Einbau von Brennwertgeräten bezuschusst. Zuständig für die Bearbeitung der Förderanträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Nach einer Anpassung der Förderrichtlinien im MAP werden nur noch Solaranlagen gefördert, die auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Für jeden Quadratmeter Kollektorfläche gibt es nun 90 Euro, ferner 50 Euro für eine besonders sparsame Solarpumpe. Wird gleichzeitig ein alter Heizkessel durch ein Brennwertgerät ersetzt, kommen 400 Euro als Kesseltauschbonus hinzu. Bei der Installation einer zwölf Quadratmeter großen Solarwärmeanlage und der gleichzeitigen Erneuerung des Heizkessels auf Brennwerttechnik können Modernisierer also insgesamt 1530 Euro als Förderbonus einkalkulieren.
Auch Modernisierer, die ein neues Öl-Brennwertgerät mit einer Solaranlage nur zur Warmwassererzeugung kombinieren, gehen nicht leer aus. Sie können über das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" einen Investitionszuschuss beantragen. Dieser beträgt fünf Prozent der Investitionssumme, maximal 2500 Euro. Bei Anschaffungskosten von im Schnitt 12.500 Euro für eine solche Öl-Brennwert-Solarheizung steuert der Staat also 625 Euro bei.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft