Kohlekraftwerke Brunsbüttel vor dem Aus

Kohlekraftwerke Brunsbüttel vor dem Aus

18.06.2010 | Energienachrichten

Der geplante Bau zweier Kohlekraftwerke am Standort Brunsbüttel ist wegen der mit ihrem Betrieb verbundenen Quecksilberbelastungen von Elbe und Nordsee aufgrund europarechtlicher Vorgaben nicht genehmigungsfähig. Das ist die Schlussfolgerung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) aus einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten, das jetzt den Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein vorgelegt wurde.

Mit Steinkohle befeuerte Kraftwerksblöcke der in Brunsbüttel geplanten Größenordnung leiten trotz der sogenannten Rauchgaswäsche mit dem Abwasser pro Jahr und Block bis zu 10 Kilogramm Quecksilber in die umgebenden Gewässer. Dieser "Quecksilberschlupf" kann trotz der heute verfügbaren Filtertechnik nicht zurückgehalten werden. Darüber hinaus kommt es über die Schornsteine zu Quecksilberemissionen von mehr als 300 Kilogramm pro Kohleblock und Jahr.

Gleichzeitig setzt das europäische Wasserrecht dem Eintrag von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken enge Grenzen. Ihre Einhaltung ist bereits jetzt im Rahmen von entsprechenden Genehmigungsverfahren zu beachten, schreiben die beiden Gutachter Prof. Dr. Wolfgang Köck und Dr. Stefan Möckel vom Umweltforschungszentrum der Universität Leipzig. Wenn Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen die Einhaltung der Grenzwerte nicht gewährleisten, habe dies Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit eines solchen Kraftwerks, heißt es in dem Gutachten weiter. Die DUH geht davon aus, dass die Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein bei ihrer Entscheidung zu den beantragten Kohlekraftwerken die bindenden europarechtlichen Vorgaben beachten werden.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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