Heizkosten-Pauschale ungültig - StromAuskunft Energienachrichten

Heizkosten-Pauschale ungültig

20.11.2009 | Energienachrichten

Vermieter dürfen die Heizkosten ihrer Mieter nicht als einfache Pauschale berechnen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist - dies berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Ebenso ist eine im Mietvertrag verankerte Bruttowarmmiete hinsichtlich der Heizkosten ungültig.

In einem aktuellen Fall vor dem Bundesgerichtshof verweigerte sich ein Mieter einer Mieterhöhung mit dem Hinweis darauf, dass die pauschale Berechnung der Heizkosten der entsprechenden Verordnung widerspreche. Die Richter urteilten zu Gunsten des Mieters. Der Vermieter, so der Bundesgerichtshof, müsse die Heizkostenpauschale aus der Mieterhöhung herausrechnen. Solange die Höhe der verbleibenden Kaltmiete innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liege, sei die Mieterhöhung allerdings rechtens.

© 2009 StromAuskunft

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


Ähnliche Energienachrichten