Gas: Preisklauseln nichtig - StromAuskunft Energienachrichten

Gas: Preisklauseln nichtig

29.10.2009 | Energienachrichten

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) empfiehlt allen Gaskunden, dringend ihre Verträge zu prüfen. Darin enthaltene Klauseln für Preiserhöhungen sind möglicherweise nichtig. Das Hamburger Landgericht erklärte gestern Preisklauseln des Gasversorgers E.ON Hanse für unwirksam. "Alle Verbraucher mit ähnlichen Klauseln in den Verträgen können sich künftig gegen Preiserhöhungen wehren. Kunden die bereits widersprochen haben und unter Vorbehalt zahlen, sollten nun Geld zurückverlangen. Wer sichergehen will, prüft einen Wechsel des Gasanbieters", empfiehlt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.

Für viele Gaskunden lohnt sich unbedingt ein Preisvergleich. Die Ergebnisse des eines aktuellen VEA-Gaspreisvergleichs belegen dies. Die Studie vergleicht Preise von regionalen Gasversorgern mit günstigen Angeboten Dritter. Es gibt jedoch signifikante regionale Unterschiede im Preisgefüge. "Hier nutzen einige Netzbetreiber immer noch ihre Monopolstellung aus", so Panitz weiter.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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