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Kohlekraftwerk Datteln gestoppt

17.09.2009 | Energienachrichten

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg aufgefordert, unverzüglich die Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zu dem in Bau befindlichen Kohlekraftwerk des Energiekonzerns E.ON in Datteln zu ziehen. Spätestens seit der Veröffentlichung der Urteilsgründe zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans der Stadt Datteln für das größte Monoblock-Kohlekraftwerk Europas am gestrigen Mittwoch sei an einen Weiterbau nicht mehr zu denken. Die Richter hatten den Bebauungsplan aus nicht weniger als neun schwerwiegenden Gründen für rechtswidrig erklärt.

"Jeder einzelne, der vom Gericht gerügten Punkte, hätte ausgereicht, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Eine derartige Anhäufung von gravierenden Fehlern in einem Milliardenprojekt ist einzigartig. Planungsrechtlich ist das Urteil für die Stadt Datteln und E.ON absolut vernichtend", so der Vertreter der Privatkläger, Rechtsanwalt Philipp Heinz. Die DUH, die die Klagen gegen das Kohlekraftwerk vor allem wegen der Klimaschädlichkeit des Vorhabens unterstützt, fordert die sofortige Einstellung aller Bauarbeiten am Standort Datteln. "Mit dem Urteil des OVG ist eine der entscheidenden Genehmigungsvoraussetzungen für das Kohlekraftwerk entfallen. Die Arbeiten an dem Schwarzbau müssen sofort gestoppt werden", verlangt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

Wegweisend sei das Urteil des OVG nach Überzeugung der DUH vor allem, weil es das Kraftwerksprojekt ausdrücklich unter Hinweis auf die im Landesentwicklungsplan niedergelegten Ziele zum Einsatz "einheimischer und regenerativer Energieträger" und die dort ebenfalls angestrebte "Reduktion von Treibhausgasen" zurückweise. Diese Begründung werde auf andere Kohlekraftwerks-Projekte in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus "erheblich ausstrahlen", so Baake. Die Deutsche Umwelthilfe vertritt seit langem die Position, dass der Bau neuer Kohlekraftwerke und die Klimaschutzziele Deutschlands in einem unauflösbaren Widerspruch zueinander stehen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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