Umweltbewusste Mieter sind die Gewinner der neu gestalteten Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkV). Mit der neuen Fixierung des Abrechnungsschlüssels können Mieter ihre Kosten für die Wärmelieferung durch ihr Heizverhalten nun aktiv beeinflussen. So dürfen Vermieter nur noch 30 Prozent der Heizkosten als pauschale Grundkosten veranschlagen. Gut 70 Prozent müssen individuell nach dem konkreten Verbrauch des Mieters abgerechnet werden. Die neue HeizkV ist seit dem 01.01.2009 in Kraft.
Die bisherige Regelung erlaubte es dem Vermieter selbst zu entscheiden, ob er zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten individuell nach dem Verbrauch des Mieters abrechnet. In Sonderfällen gilt dies nach wie vor. Trotz der gesetzlichen Verankerung ist es ratsam, bei der nächsten Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, ob diese auch ordnungsgemäß der aktuellen HeizkV entspricht.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft