Stadtwerke sind künftig nicht mehr verpflichtet, bei der Strombeschaffung Mengen einzukaufen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. "Mit diesem Beschluss gibt der Bundestag den kommunalen Stromvertrieben mehr Planungssicherheit bei der Beschaffung", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, die vom Bundestag verabschiedete so genannte Ausgleichsmechanismus-Verordnung.
Für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert sich mit dieser Neuregelung nichts. Sie behalten ihren Anspruch auf vorrangige Einspeisung zu gesetzlich festgelegten Tarifen. Neu ist, dass die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland diesen Strom künftig vermarkten müssen. Mit den daraus erzielten Erlösen werden die Ansprüche der Anlagenbetreiber mitfinanziert. Soweit die Vermarktungserlöse allein nicht ausreichen, werden die Vertriebe zusätzlich eine EEG-Umlage beim Kunden erheben. Diese wird deutschlandweit einheitlich sein. Nach Einschätzung von Reck werden dadurch die mit der Förderung erneuerbarer Energien verbundenen Kosten wesentlich transparenter.
Der Verband kommunaler Unternehmen vertritt 1.350 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Entsorgung. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 56,9 Prozent in der Stromversorgung.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft