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LichtBlick klagt gegen EnviaM

07.07.2009 | Energienachrichten

Das Landgericht Leipzig hat dem Energieversorger EnviaM per einstweiliger Verfügung untersagt, Kunden ohne deren ausdrückliches Einverständnis auf den sogenannten "ProKlima Strom 2011" mit Vertragsbindung bis Ende 2011 umzustellen. Der Stromanbieter LichtBlick beantragte diese einstweilige Verfügung, nachdem EnviaM die Kunden angeschrieben und über die Umstellung informiert hatte. Mit selbiger war einerseits eine Preiserhöhung auf 23,17 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich des jährlichen Grundpreises von 80 Euro verbunden. Anderseits wollte EnviaM den Kunden durch eine Vertragslaufzeit bis Ende 2011 die im Grundtarif bestehende monatliche Wechselmöglichkeit zu einem anderen Stromanbieter nehmen.

"Wir haben diesem rechtswidrigen Vorgehen der EnviaM ein Ende bereitet", so Dr. Christian Friege, Geschäftsführer bei LichtBlick. "Einen Tarif mit einem Anteil von über zwei Drittel Atomstrom als ProKlima-Tarif zu betiteln, ist an sich schon bemerkenswert. Die Kunden aber, ohne aktiv deren Einverständnis einzuholen, einfach auf ein Angebot mit nur einem jährlichen Kündigungsrecht und einem sogar über dem Grundtarif liegenden Strompreis umzustellen, konnten wir nicht hinnehmen." Das Landgericht Leipzig hat nunmehr bestimmt, dass EnviaM ohne eine ausdrückliche Zustimmung die Kunden nur zu den Konditionen der
Grundversorgung beliefern darf.

LichtBlick ist aufgrund teils günstigerer Tarife ein direkter Konkurrent für EnviaM. Der Strom des Hamburger Unternehmens wird zudem vollständig regenerativ erzeugt und ist mit dem ok-power-Label zertifiziert. Im Mai wurde LichtBlick vom Handelsblatt und der Universität St. Gallen zu "Deutschlands kundenorientiertestem Energieversorger" gekürt.

Mehr zum Stromangebot von LichtBlick finden Sie hier.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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