Neues Batteriegesetz - StromAuskunft Energienachrichten

Neues Batteriegesetz

18.05.2009 | Energienachrichten

Der Bundesrat hat heute den Gesetzesbeschluss zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren verabschiedet. Kurzum: Deutschland hat ein neues Batteriegesetz. Erstmals gibt es verbindliche Quoten für das Sammeln und Wiederverwerten von Altbatterien. 2012 soll die Sammelquote 35 Prozent betragen - die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien liegt bereits bei 42 Prozent. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Verwertungsquote von 100 Prozent erreicht GRS Batterien schon heute.

Seit elf Jahren ist GRS Batterien für die Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkus deutschlandweit zuständig. "Über 1000 Nutzer nehmen unsere Serviceleistung in Anspruch. Unser Rücknahmesystem ist mit über 170.000 Übergabestellen sehr gut aufgestellt. Die grüne Sammelbox im Handel sowie die Sammelbehälter auf Recyclinghöfen sind für den Endverbraucher zum Synonym für Batterierecycling geworden", erläutert der Vorstandsvorsitzende von GRS Batterien.

Bereits heute verwertet die Stiftung 100 Prozent aller gesammelten Batterien und Akkus. Damit wird eine wichtige Vorgabe des neuen Batteriegesetzes schon jetzt erfüllt. Verbindlich ist nun auch, dass 35 Prozent der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien ab September 2012 zurückgenommen werden müssen. Mit 42 Prozent hat GRS Batterien dieses Ziel bereits erfüllt. Ab 2016 wird die Quote laut Batteriegesetz noch einmal auf 45 Prozent erhöht.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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