Stromnetz-Gesetz zu halbherzig - StromAuskunft Energienachrichten

Stromnetz-Gesetz zu halbherzig

08.05.2009 | Energienachrichten

Das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Erleichterung des Um- und Ausbaus der Stromnetze in Deutschland wird die Probleme bei der Integration des rasch wachsenden Anteils Erneuerbarer Energien nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) nicht lösen.

Nach dem sogenannten Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) können die Netzbetreiber auf der Höchstspannungsebene beispielsweise in der Nähe von Wohngebieten eine Teilverkabelung unter der Erde beantragen. Sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet. "Eine generelle Verpflichtung der Netzbetreiber zur Erdverkabelung in besonders sensiblen Bereichen ist aber unausweichlich, wenn Bürgerinnen und Bürger vor Ort tatsächlich für den Ausbau erneuerbarer Energien gewonnen werden sollen", so Peter Ahmels, Leiter Erneuerbare Energien bei der DUH. Die DUH fordert zudem, die Stromnetze in einer einheitlichen Netzgesellschaft unter die Kontrolle des Staates zu bringen. Nur er sei letztlich in der Lage, die zentrale Infrastruktur Stromnetz diskriminierungsfrei und ohne wettbewerberliches Eigeninteresse auszubauen und zu betreiben.

Bisher werden Höchstspannungsleitungen fast ausschließlich als Freileitungen ausgeführt. Eine Erdverkabelung in der Nähe von Wohngebieten könnte hingegen Konflikte verringern und die Akzeptanz erhöhen. Ein schnellerer Leitungsausbau würde zudem Engpässe bei der Weiterleitung erneuerbarer Energien vermeiden. Der Ausbau des regenerativen Anteils am Strombedarf von heute 15 auf mindestens 30 Prozent im Jahr 2020 erfordert ohnehin umfassende Netzumbauten und -erweiterungen.

© 2009 StromAuskunft

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


Ähnliche Energienachrichten