Seit Anfang dieses Jahres gilt: Wer als Bauherr einen Bauantrag einreicht, muss sein Gebäude teilweise mit erneuerbaren Energien heizen und kühlen: Solarkollektoren, Holzpelletöfen, Erdkollektoren, usw. Dieses fordert das neue, bundesweite Wärmegesetz 2009. Alternativ können Bauherren eine bessere Dämmung der Gebäudehülle verarbeiten, mit Wärmerückgewinnung lüften oder andere Maßnahmen durchführen, die das Wärmegesetz anerkennt.
Das Wärmegesetz spricht diejenigen Bauherren direkt an, die ihre Anträge für neue Bauvorhaben ab 2009 einreichen. Wer jedoch seinen Altbau sehr umfangreich verändert, Anbauten über 50 Quadratmeter oder Umbauten plant, muss ggf. die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wie für einen Neubau erfüllen. In diesen Fällen muss der Eigentümer auch das neue Wärmegesetz 2009 befolgen.
Zusätzlich gilt nach der EnEV ab 1. Juli: Wer Büros, Läden oder sonstige Gewerberäume verkauft oder neu vermietet, muss seinen potentiellen Kunden den sogenannten Energieausweis vorlegen, sofern sie ihn verlangen. Auch Rathäuser, Schulen, Arbeitsagenturen, Universitäten und sonstige öffentliche Dienstleistungsgebäude müssen einen Energieausweis gut sichtbar aushängen. Architekten, Ingenieure und Planer stellen die entsprechenden Nachweise nach EnEV aus.
Fazit: Die Neuregelungen 2009 betreffen gleichermaßen Bauherren, Eigentümer, Architekten, Planer, Energieberater und Handwerker. Sie alle müssen sich kundig machen, denn der Gesetzgeber sieht bei Verstößen auch Bußgelder von zwanzig- bis fünfzigtausend Euro vor. Unter www.EnEV-online.de finden Interessierte alle wichtigen Informationen.
© 2009 StromAuskunft
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft