Grün oder Rot - Energieausweis für Gebäude

Grün oder Rot - Energieausweis für Gebäude

11.03.2009 | Energienachrichten

Im Zuge der stetig steigenden Strom- und Heizkosten für Häuser und Wohnungen sollten sich Miet- oder Kaufinteressenten bereits im Vorfeld über den energetischen Zustand einer Immobilie informieren. "Dazu können sie sich vom Vermieter oder Verkäufer den Energieausweis vorlegen lassen", rät Kai Zitzmann von TÜV Rheinland, der Gebäude entsprechend unter die Lupe nimmt und bewertet. Seit Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohnhäuser Pflicht, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Das Formular zeigt auf einer Skala von Grün nach Rot die energetische Bewertung des gebäudeeigenen Energiebedarfs und gewährt dadurch Rückschlüsse über den künftigen Verbrauch.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Energieausweises. Beim sogenannten Bedarfsausweis, der für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten sowie zur Erlangung von Fördergeldern Pflicht ist, ermitteln Experten wie Kai Zitzmann den tatsächlichen und rechnerischen Energiebedarf. "Dabei checken wir etwa, ob Wände, Dach und Keller gut gedämmt sind und ob die Fenster dem aktuellen Standard entsprechen", so der Experte. Außerdem werden bei der Analyse der Heizenergiebedarf sowie die Warmwasserbereitung berücksichtigt. Dagegen beruht die zweite Variante, der sogenannte Verbrauchsausweis, lediglich auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt also stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher weniger aussagekräftig.

Egal welcher Energieausweis - er muss in jedem Fall individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten, die eine Verbesserung der Energiebilanz in Aussicht stellen. Der Bund bietet für solche energiesparenden Umbaumaßnahmen zahlreiche Förderprogramme an. Näheres dazu finden Sie unter dem Link "Fördermittel" auf www.bmu.de/energieeffizienz.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de


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