Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am gestrigen Mittwoch erklärt, dass die in Deutschland praktizierte Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzentgelten unrechtmäßig sei. Auch die EU-Kommission hält die Strompreisprivilegien der deutschen Industrie für zweifelhaft und hat rechtliche Schritte eingeleitet.
In der Begründung des Urteils heißt es, eine vollständige Befreiung der Unternehmen von den Netzentgelten sei aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Auch aus europarechtlicher Sicht sei eine nicht-diskriminierende und kostenbezogene Regelung der Netzentgelte geboten. Die Bundesregierung sieht sich nun mit einem ebenfalls am Mittwoch seitens der EU-Kommission eingeleiteten Verfahren wegen illegaler Subventionen konfrontiert.
Für Deutschlands Stromverbraucher könnte die Abschaffung der Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen eine schnelle Entlastung bedeuten. Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe bezahlen die Industrie-Subventionen derzeit über den allgemeinen Strompreis. Dieser Mehrbetrag beläuft sich mittlerweile auf mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr, da immer mehr Unternehmen eine Befreiung von den Netzentgelten beantragen.
© 2013 StromAuskunft.de
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft