Gütesiegel für Energieausweise

Gütesiegel für Energieausweise

18.02.2013 | Energienachrichten

In Deutschland müssen sämtliche Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, über einen sogenannten Energieausweis verfügen. Damit soll für Mieter oder Käufer die Energiebilanz einer Immobilie direkt ersichtlich sein. Der Energieausweis ist bereits seit Anfang 2009 Pflicht.

Knifflig für Verbraucher: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen - den Verbrauchs- sowie den Bedarfsausweis. Während ein Verbrauchsausweis zeigt, in welcher Größenordnung sich der Energieverbrauch der ehemaligen Bewohner bewegt hat, ist der Bedarfsausweis eine rechnerische Größe, die das Gebäude insgesamt bilanziert und bewertet. Kauf- oder Mietinteressenten wird generell eher zum Bedarfsausweis geraten, weil der Verbrauch eines Vorbewohners nicht zwingend aufschlussreich ist.

Da in der Vergangenheit von Maklern, Verkäufern oder Vermietern zum Teil selbst ausgefüllte Energieausweise oder Vordrucke aus dem Internet vorgelegt wurden, hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) mittlerweile ein Gütesiegel für Energieausweise ins Leben gerufen. Selbiges definiert, wer ein solches Dokument überhaupt ausstellen darf und stellt zugleich sicher, dass ein qualifizierter Experte das betreffende Gebäude vor Ort bewertet haben muss.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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