EEG - Eigenstromabgaben noch nicht fällig

EEG - Eigenstromabgaben noch nicht fällig

26.08.2014 | Energienachrichten

Gemäß der Anpassung des Erneuerbaren Energie-Gesetzes (EEG), welches seit dem 1. August 2014 gilt, müssen auch Eigenstromerzeuger Steuern auf den selbst erzeugten Strom bezahlen. Wie jetzt bekannt wurde, ist die Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern vorläufig ausgesetzt, denn die Regierung hat die Verordnung (§ 91 Nr. 7 EEG 2014) zur Abwicklung dieser Abgabe noch nicht fertig. Der ensprechende Entwurf für die notwendige Verordnung soll im Herbst vorliegen und die Verabschiedung soll dann Anfang 2015 erfolgen.

Solange das Verfahren zur Erhebung der "Sonnensteuer" noch nicht final geklärt ist, werden keine Abgaben auf den Eigenstrom erhoben. Da es aber durchaus sein kann, dass die Abgaben auf Eigenstrom dann rückwirkend zum 1. August 2014 eingefordert werden, raten Experten, entsprechende Rücklagen zu bilden.


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