Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben im Jahr der Energiepreiskrise deutlich über 2.000 Beschwerden zu untergeschobenen Stromverträgen erfasst. Auch wenn sich die Lage inzwischen positiver entwickelt hat, bleiben derartige Praktiken ein Dauerärgernis für Haushalte.
von Björn Katz
"Untergeschobene Verträge gehören jedes Jahr zu den Top-Beschwerdegründen bei den Verbraucherzentralen. Es braucht klare Regeln für Unternehmen, damit Verbraucher:innen vor unfairen Geschäftspraktiken und Manipulation gut geschützt sind - gerade in Krisenzeiten", sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Und so läuft die Masche in vielen Fällen ab: Verbraucher werden größtenteils unerlaubterweise telefonisch kontaktiert. Die Anrufenden locken mit einem vermeintlich guten Tarifangebot, geben sich mitunter sogar als der aktuelle Stromanbieter aus und wollen die Betroffenen mit einer Überrumpelungstaktik zum Vertragswechsel verleiten.
Die Verbraucherzentralen berichten von zahlreichen Beschwerdefällen, in denen die Nummer des Stromzählers und weitere sensible Kundendaten abgefragt wurden, um mit diesen Informationen - ohne direkte Einwilligung - einen Vertragswechsel einzuleiten.
Seit 2021 gilt die sogenannte Texterfordernis für Energielieferverträge. Das bedeutet, dass Verbraucher ihren Vertrag in Textform vorgelegt bekommen müssen. Aus Sicht des vzbv reicht diese Vorgabe aber nicht aus, um Stromkunden vor untergeschobenen Verträgen zu schützen. Vielmehr dürfe ein Anbieterwechsel überhaupt nicht mehr eingeleitet werden können, ohne dass Verbraucher diesem aktiv zugestimmt haben. Die Politik müsse das Energiewirtschaftsgesetz entsprechend anpassen.
Aktuell meldet die Verbraucherzentrale Niedersachsen neue Beschwerdefälle von Betroffenen, die nach einem Werbeanruf eine SMS erhalten, um anschließend per Link den Anbieterwechsel zu bestätigen. Die Anrufenden geben sich zuvor als Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur oder lokaler Energieversorger aus, um Vertrauen herzustellen und an Kundendaten zu gelangen.
Da der Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung erfordert und das Telefonat allein nicht ausreicht, erhalten die betroffenen Verbraucher kurz nach dem Gespräch eine SMS mit einem Link. Vielen ist dabei nicht klar, dass sie per Klick einem Vertragsabschluss zustimmen.
Wurde Ihnen ein Stromvertrag auf unerlaubte Weise untergeschoben, sollten Sie ihn schnellstmöglich bestreiten und widerrufen. Zudem sollten Sie einen Nachweis über den konkreten Vertragsschluss und die ordnungsgemäße Belehrung zum Widerruf einfordern. Noch besser ist es natürlich, sich gar nicht erst auf Werbeanrufe einzulassen. Zudem sollte grundsätzlich nichts per Handy "unterschrieben" werden, da wesentliche Vertragsinhalte auf diesem Weg kaum nachvollziehbar sind.
Tipp: Auf unserer Themenseite Unseriöse Stromanbieter finden Sie weitere Informationen und Hilfestellungen.