Stromanbieterwechsel in 24 Stunden: Risiko für Verbraucher?

Stromanbieterwechsel in 24 Stunden: Risiko für Verbraucher?

11.05.2023 | Energienachrichten

Ein Stromanbieterwechsel soll künftig innerhalb von 24 Stunden abgechlossen sein. Diese eigentlich im Kundeninteresse liegende Idee ruft aktuell Verbraucherschützer auf den Plan, die eine Zunahme untergeschobender Tarifabschlüsse befürchten.

Beschleunigter Anbieterwechsel spätestens 2026

Die Bundesnetzagentur bereitet derzeit die Umsetzung von EU-Vorgaben zum beschleunigten Stromanbieterwechsel vor. Demnach sollen Stromkunden ihren Versorger spätestens ab dem Jahr 2026 innerhalb von 24 Stunden und an jedem Werktag wechseln können.

Derzeit schreibt die Gesetzeslage vor, dass ein Stromanbieterwechsel - sobald der neue Lieferant beim Netzbetreiber gemeldet wurde - maximal drei Wochen in Anspruch nehmen darf. Die Beschleunigung des Wechselprozesses will die Bundesnetzagentur nach derzeitiger Planung zum 1. April 2025 umsetzen. Bis dahin hätten die Energieversorger und Netzbetreiber ausreichend Zeit, ihre IT an die neuen Vorgaben anzupassen, so die Behörde.

Verbraucherschützer befürchten Zunahme untergeschobener Stromverträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußert sich in einer aktuellen Stellungnahme zwar grundsätzlich positiv zum Vorhaben. Zugleich weisen die Verbraucherschützer jedoch darauf hin, dass sich durch einen stark beschleunigten Wechsel das immer häufiger auftretende Problem untergeschobener Stromlieferverträge verschärfen könnte. Daher sei es notwendig, Schutzmaßnahmen zu entwickeln, die bei ungewollten Anbieterwechseln einen Rückabwicklungsprozess ermöglichen.

Der vzbv veröffentlicht regelmäßig Studien zur Problematik ungewollter Strom-und Gasanbieterwechsel. Auch die Bundesnetzagentur berichtet in diesem Zusammenhang von einem hohen Beschwerdeaufkommen und warnt vor untergeschobenen Energietarifen bei telefonischen Werbeanrufen.

Betroffene berichten immer wieder, dass ohne bewusste Zustimmung ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters eingeleitet wurde. Möglich ist dies, da ein Anbieterwechsel bereits mit wenigen Informationen initiiert werden kann, beispielsweise mit Namen, Adresse und Zählernummer, welche leicht in Rahmen eines Werbeanrufs abgefragt werden können.

Bisher konnten Verbraucher den Wechselvorgang innerhalb einer 14-tägigen Frist stornieren. Sofern der Lieferantenwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden durchgeführt würde, so warnt der vzbv, hätten von einem untergeschobenen Vertrag betroffene Kunden nahezu keine Möglichkeit mehr, den Vorgang rechtzeitig zu stoppen. Deshalb müsse der Gesetzgeber vor Inkrafttreten der Regelung entsprechende Schutzmaßnahmen entwickeln.

-> Verbraucherinfos zum Stromanbieterwechsel

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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