Kommen die Energiepreisbremsen pünktlich bei Verbrauchern an?

Kommen die Energiepreisbremsen pünktlich bei Verbrauchern an?

20.02.2023 | Energienachrichten

Unter Umständen könnten nicht alle Energieversorger in Deutschland die zum 1. März geplanten Preisbremsen für Strom und Gas vollständig umsetzen. Das haben die größten Branchenvertretungen der Energiewirtschaft aktuell mitgeteilt. Verbraucherschützer warnen indes vor Verzögerungen bei den Energiepreisbremsen.

"Mammutaufgabe" für Energieversorger

Sowohl der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) als auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben in der vergangenen Woche Zweifel geäußert, dass die Energiepreisbremsen, wie von der Bundesregierung geplant, zum 1. März (mit Rückwirkung zu Januar) termingerecht bei allen Verbrauchern ankommen werden. Für die Energieversorger bedeute die Vorgabe der Bundesregierung einen hohen Aufwand - insbesondere im Hinblick auf entsprechende IT-Prozesse.

"Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Mammutaufgabe, an der die Energieversorger und ihre IT-Dienstleister mit Hochdruck arbeiten", heißt es in einer Pressemitteilung des BDEW. Es könne "vorkommen, dass es in einigen Fällen zunächst zu Verzögerungen oder zu Fehlern in der Programmierung kommt. (...) Die zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen sind sehr knapp bemessen. Darauf hat der BDEW die Politik immer wieder hingewiesen."

Die anstehenden Preisbremsen hätten darüber hinaus zu einem drastischen Anstieg der Kundenanfragen bei den Versorgern geführt. Die Unternehmen seien daher "personell an die Grenze des Machbaren" gegangen. Zugleich betont der BDEW: "Fest steht: Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten."

Verbraucherschützer pochen auf pünktliche Umsetzung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unverständnis auf die in Aussicht gestellte Verzögerung reagiert und darauf hingewiesen, dass die Preisbremsen aus Rücksicht auf die Energiewirtschaft extra von Januar auf März geschoben worden seien.

Der vzbv teilt mit: "Die Unternehmen müssen ihre Kund:innen bis zum 1. März über die aktuellen Preise für Gas, Wärme oder Strom, Referenzpreise, den bisherigen und neuen Abschlag, die Höhe des Entlastungskontingents und den individuellen Entlastungsbetrag vollständig informieren. Die Verunsicherung ist groß, die Verbraucher:innen müssen jetzt erfahren, mit welchen Kosten sie wirklich rechnen müssen."

Viele Haushalte, so die Verbraucherschützer, stünden angesichts der hohen Energiepreise unter extremem finanziellem Druck. Sie bräuchten schnelle Hilfe. Die Versorger müssten die Preisnachlässe daher "so schnell wie möglich rückwirkend für die ersten drei Monate des Jahres auszahlen". Bei einem Beispielhaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden und einem aktuellen Gaspreis von 22 ct/kWh belaufe sich die Erstattung auf rund 300 Euro. "Dieses Geld haben viele Haushalte gerade dringend nötig", so der vzbv.

-> weitere Informationen zur Strompreisbremse und Gaspreisbremse

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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