Soforthilfe: Alle Informationen zum Gasabschlag im Dezember

Soforthilfe: Alle Informationen zum Gasabschlag im Dezember

01.12.2022 | Energienachrichten

Rund 20 Millionen gasbeheizte Haushalte und weitere sechs Millionen Fernwärmekunden profitieren in diesem Monat von der im Zuge der Gaspreisbremse angekündigten Soforthilfe. Das bedeutet konkret: Der Staat übernimmt den Heizkostenabschlag im Dezember. Alle wichtigen Fragen und Antworten:

Wer erhält die Soforthilfe?

Die Dezember-Soforthilfe erhalten alle mit Erdgas oder Fernwärme versorgten Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland.

Bei Haushaltskunden, die einen Gasliefervertrag mit einem Energieversorger haben, wird der Betrag direkt verrechnet. Mieter, deren Heizverbrauch über den Vermieter bzw. Verwalter abgerechnet wird, erhalten die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung für 2022.

Vermieter sind verpflichtet, ihre Mieter bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift zu informieren. Mieter, die bereits seit dem Frühjahr 2022 erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, müssen im Dezember vom Erhöhungsbetrag befreit werden.

Was muss ich tun, um die Soforthilfe zu bekommen?

Gas- bzw. Fernwärmekunden müssen nicht selbst aktiv werden. Der Abschlag für den Monat Dezember wird, sofern ein Lastschriftmandat vorliegt, von den Energieversorgern nicht abgebucht. Überweisen Kunden ihre Abschläge monatlich selbst, können sie darauf im Dezember verzichten bzw. den entsprechenden Dauerauftrag aussetzen.

Dies betrifft ausschließlich den Abschlag für Gas bzw. Wärme. Die Kosten für Strom und Wasser, die unter Umständen vom selben Versorger bezogen werden, fallen im Dezember unverändert an.

Wie wird die Soforthilfe berechnet?

Der Entlastungsbetrag ergibt sich aus dem im September 2022 gültigen Abschlag. Die Soforthilfe entspricht also nicht dem realen Dezemberabschlag, der erst im Zuge der kommenden Jahresrechnung kalkuliert wird. Vielmehr dient die Maßnahme als schnelle und einfache Entlastung bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse.

Wo finde ich weitere Informationen zur Soforthilfe?

Verbraucher können sich bei weiterführenden Fragen zur genauen Umsetzung der Soforthilfe auf der Webseite ihres Versorgers informieren. Üblicherweise stellen die Unternehmen hier ausführliche Informationen bereit.

Lesen Sie auch: Was ist die Gaspreisbremse?

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

Gas

Ähnliche Energienachrichten