Energieversorger: Schnelle Strom- und Gaspreisbremse nicht zu schaffen

Energieversorger: Schnelle Strom- und Gaspreisbremse "nicht zu schaffen"

08.11.2022 | Energienachrichten

Haushalte und Unternehmen in Deutschland sollen ab Januar 2023 mit der angekündigten Strompreisbremse entlastet werden, die Gaspreisbremse soll im März, nach Möglichkeit rückwirkend zu Februar, folgen. Die Energiebranche hält die schnelle Einführung der Maßnahmen jedoch für nicht realisierbar.

Energiebranche: Planungen nicht umsetzbar

Die Einführung einer Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 sei "in der vorliegenden Form nicht zu schaffen. Der Wille der Energiewirtschaft ist da, aber wir sprechen über ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen", kommentiert Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin der Branchenverbandes BDEW.

Die Entscheidungen der Politik müssten umsetzbar sein, um auch bei den Menschen anzukommen, so Andreae. Daher rät sie zum Aufschub der Strompreisbremse und fordert "pragmatische Lösungen". Andreae: "Eine solche Lösung könnte eine weitere Auszahlung eines Energiegeldes im Januar sein. Dieses Instrument ist bereits erprobt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Bund analog zum Gas-Dezemberabschlag eine Strom-Abschlagszahlung übernimmt."

Nach derzeitigen Planungen der Bundesregierung soll die Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und den Preis für ein Basiskontingent von 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln.

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Bundesregierung in "Komplexitätsfalle"

Auch die Ankündigungen der Bundesregierung zur Gaspreisbremse - insbesondere die angestrebte rückwirkende Abrechnung zu Februar - stoßen seitens der Energiebranche auf Kritik. "Die Zeit für die Umsetzung der Entlastungen ist extrem knapp. Die Politik muss sich darauf konzentrieren, das Machbare umzusetzen, statt sich immer tiefer in eine Komplexitätsfalle zu manövrieren", heißt es in einer Pressemitteilung des BDEW.

Und weiter: "Die Diskussion über ein Vorziehen der Gaspreisbremse vom 1.3.2023 auf den 1. Februar ist ebenso verfehlt wie die Forderungen nach einer Strompreisbremse ab dem 1. Januar 2023. Dies ist schlicht nicht umsetzbar. Die Energiebranche weist darauf seit Wochen eindringlich hin."

Nach derzeitigen Planungen der Bundesregierung soll die Gaspreisbremse zum 1. März 2023 - nach Möglichkeit rückwirkend zu Februar - in Kraft treten und den Preis für ein Basiskontingent von 80 Prozent des bisherigen Gasverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde deckeln.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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