Bund und Länder haben sich im Rahmen eines gestrigen Treffens auf die wichtigsten Beschlüsse zur angekündigten Strom- und Gaspreisbremse geeinigt. Die Details im Überblick.
Die Strompreisbremse für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Dann gilt für ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs ein Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Der gedeckelte Grundverbrauch soll direkt in den monatlichen Abschlägen verrechnet werden.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis des Vorkrisenjahres 2021 lag bei knapp 33 ct/kWh. Demgegenüber muss ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh trotz Strompreisbremse im kommenden Jahr mit Mehrkosten von rund 250 Euro rechnen.
-> Was ist die Strompreisbremse?
Auch für Industriebetriebe plant die Bundesregierung eine Strompreisbremse. Ihnen wird für ein Grundkontingent von 70 Prozent des Jahresverbrauchs 2021 ein Nettopreis von 13 ct/kWh zugesichert.
Die Gaspreisbremse tritt wie geplant im März 2023 in Kraft - sie soll auf Drängen der Länder aber nach Möglichkeit rückwirkend zu Februar gelten. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll Gas für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen dann maximal 12 Cent pro Kilowattstunde kosten. Für dieses Grundkontingent wird die Jahresverbrauchsprognose herangezogen, die der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland lag im Vorkrisenjahr 2021 bei knapp 7 ct/kWh. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 12.000 kWh muss trotz Gaspreisbremse im kommenden Jahr demnach mit Mehrkosten von rund 600 Euro rechnen.
-> Was ist die Gaspreisbremse?
Für energieintensive Industriebetriebe soll bereits ab Januar eine eigene Gaspreisbremse greifen. Sie erhalten staatliche Subventionen für ein Gaskontingent, das 70 Prozent ihres Jahresverbrauchs 2021 entspricht.
Um die Zeit bis zum EIntritt der Gaspreisbremse zu überbrücken, hat das Bundeskabinett eine "Soforthilfe" für Gas und Fernwärme beschlossen: Die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen übernimmt demnach der Staat. Die für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen geltende Einmalzahlung beruht auf Vorschlägen der Gaskommission und wird den Bund voraussichtlich rund neun Milliarden Euro kosten.
An zahlreiche zur Miete wohnende Haushalte wird die Soforthilfe im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 2022 weitergegeben. Mieter, die bereits in diesem Jahr erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen von der Entlastung jedoch schon im Dezember profitieren.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de