Gaspreisbremse könnte rückwirkend zu Februar 2023 gelten

Gaspreisbremse könnte rückwirkend zu Februar 2023 gelten

02.11.2022 | Energienachrichten

Die für März 2023 geplante Gaspreisbremse zur finanziellen Stabilisierung von Haushalten und Unternehmen könnte möglicherweise bereits rückwirkend zu Februar in Kraft treten. Zuletzt waren die Rufe nach schnellen Entlastungsmaßnahmen - insbesondere seitens der Bundesländer - immer lauter geworden.

Bund stellt frühere Entlastung in Aussicht

Laut Berichterstattung der ARD hat das Kanzleramt im Vorfeld der heutigen Beratungen eine Beschlussvorlage an die Länder geschickt, laut der die angekündigte Gaspreisbremse nun doch vorgezogen werden könnte - zumindest um einen Monat.

Noch vor wenigen Tagen hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission betont, dass ein Inkrafttreten der Gaspreisbremse vor März 2023 aufgrund des hohen technisch-organisatorischen Aufwands für die Energieversorger nicht umsetzbar sei. Die Länder hatten demgegenüber auf frühere Hilfen gepocht. Ein möglicher Kompromiss könnte nun sein, die Preisbremse im März beginnen zu lassen, jedoch rückwirkend zu Februar.

Anreiz zum Gassparen soll erhalten bleiben

Die an der Gaskommission beteiligte Energieökonomin Karen Pittel hat im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung nochmals darauf hingewiesen, dass die Gaspreisbremse nur für einen Grundverbrauch gelte und damit klare Sparanreize für Verbraucher setze: "Je weniger sie verbrauchen, desto weniger müssen sie zahlen - erhalten aber trotzdem die komplette Entlastung. Deshalb gibt es also weiter einen großen Anreiz, Gas einzusparen."

Den Gasverbrauch von Haushalten und Unternehmen in Deutschland deutlich zu senken, sei weiterhin unbedingt notwendig, denn: "Wie wir über den nächsten Winter kommen, hängt davon ab, wie wir uns in diesem Winter verhalten", so Pittel.

Lesen Sie auch: Was ist die Gaspreisbremse?

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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