Unzulässige Strompreiserhöhung: Klage gegen Primastrom und Voxenergie

Unzulässige Strompreiserhöhung: Klage gegen Primastrom und Voxenergie

24.10.2022 | Energienachrichten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Stromanbieter Primastrom und Voxenergie Musterfeststellungsklagen wegen unzulässiger Preiserhöhungen eingereicht. In den kommenden Wochen können sich Betroffene an den Klagen beteiligen.

Verteuerungen trotz Preisgarantie

Die betreffenden Unternehmen seien in den Beratungen der Verbraucherzentralen bereits seit längerem aufgefallen, teilt der vzbv mit. Seit dem vergangenen Jahr hätten die Anbieter ihre Strompreise mehr als verdreifacht, die Gaspreise seien teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen. Aber: Den Verträgen von Primastrom und Voxenergie liegen Preisgarantien von 24 Monaten zugrunde.

"Primastrom und Voxenergie haben mit Preisgarantien geworben. Trotzdem erhöhen sie ihre Preise teilweise um mehrere hundert Prozent. Der vzbv lässt vor Gericht feststellen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist und die Verbraucher:innen lediglich die vereinbarten Preise zahlen müssen", so die Bundesvertretung der Verbraucherzentralen in Deutschland.

Schwarze Schafe der Strombranche

Neben unzulässigen Preiserhöhungen sind Primastrom und Voxenergie den Verbraucherschützern auch zu anderen Themen negativ aufgefallen - beispielsweise mit ungewollter Telefonwerbung, untergeschobenen Verträgen und rechtswidrigen Vertragsverlängerungen. Von den insgesamt rund 3.600 Beschwerden zum Thema Energie im Juni 2022 sei fast die Hälfte allein auf die zwei genannten Anbieter entfallen, teilt der vzbv mit.

Betroffene können kostenlos klagen

Im Vorfeld der Klagen hatten sich mehr als 1.100 Verbraucher mit ihren Fällen beim vzbv gemeldet. Alle Betroffenen haben nun die Möglichkeit, sich in den nächsten Wochen ins entsprechende Klageregister beim Bundesamt für Justiz einzutragen und sich auf diese Weise kostenlos am Verfahren zu beteiligen.

Bei erfolgreichem Ausgang der Klage würde für die Betroffenen verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, falls Verbraucher aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigung erklärt haben. Ebenso könnten Kunden entschädigt werden, denen seitens der Anbieter gekündigt wurde, weil sie den Preiserhöhungen widersprochen haben.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

justiz

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