Gaspreisbremse: So lauten die Vorschläge der Kommission

Gaspreisbremse: So lauten die Vorschläge der Kommission

10.10.2022 | Energienachrichten

Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaskommission schlägt vor, Verbraucher in zwei Schritten zu entlasten: mit der einmaligen Übernahme von Abschlägen noch in diesem Jahr und einer Preisbremse im kommenden.

Schritt 1: Übernahme der Dezember-Abschläge

Wie am heutigen Montag bekannt wurde, schlägt die Expertenkommission ein zweistufiges Entlastungssystem vor: In einem ersten Schritt soll der Staat die Abschlagszahlungen der Gas- und Fernwärmekunden im Dezember 2022 übernehmen - in Form einer Einmalzahlung an Haushalte und Gewerbetreibende, nicht jedoch an Industrieunternehmen.

Mit der Übernahme der Dezember-Abschläge könnten die Verbraucher kurzfristig entlastet werden, heißt es von Seiten der Kommission. Um anschließend Sparanreize zu setzen, greife im zweiten Schritt die Preisbremse.

Schritt 2: Gaspreisbremse ab März 2023

Im März nächsten Jahres soll die tatsächliche Preisbremse folgen und mindestens bis April 2024 gelten. Diese sieht für einen Gasgrundbedarf (auch Fernwärme) den staatlich garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen, der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag. Oberhalb dieses Kontingents sollen die höheren Marktpreise gelten.

Zum Vergleich: Der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland lag vor Beginn der Energiekrise bei knapp 7 Cent pro Kilowattstunde. Verbraucher müssen sich demnach auch mit wirksamer Gaspreisbremse auf deutlich wachsende Kosten einstellen.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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