Stromanbieter dürfen Abschläge nicht ohne Preiserhöhung anpassen

Urteil: Stromanbieter dürfen Abschläge nicht ohne Preiserhöhung anpassen

10.10.2022 | Energienachrichten

Stromanbieter dürfen die Abschlagszahlungen ihrer Kunden während laufender Verträge nicht einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anheben. Das hat das Landgericht Berlin in einem aktuellen Fall bestätigt.

Gericht gibt Verbraucherschützern recht

Das Gericht untersagte dem Energieversorger EnStroGa die unrechtmäßige Anpassung von Abschlägen. Zuvor hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die drastische Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen durch den Stromanbieter geklagt. Davon betroffen waren unter anderem Verbraucher, die einen Tarif mit Preisgarantie abgeschlossen hatten.

Man gehe momentan verstärkt gegen fragwürdige Praktiken von Strom- und Gasanbietern vor, teilt der vzbv mit. Im Fokus stünden vor allem unberechtigte Preisanpassungen, fehlerhafte Erhöhungsschreiben und Abschlagszahlungen. Vor dem Hintergrund der Energiekrise hat der vzbv im ersten Halbjahr 2022 bereits 16 Abmahnungen gegen Unternehmen der Energiebranche ausgesprochen - so viele wie im gesamten Jahr 2021.

"Auf dem Energiemarkt agieren einige Unternehmen derzeit mit zweifelhaften Methoden und versuchen, sich auf Kosten der Verbraucher:innen zu bereichern. Umso wichtiger ist das aktuelle Urteil des Landgerichts Berlin. Gestiegene Beschaffungskosten rechtfertigen keinen Vertragsbruch durch einen Energieanbieter", so Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin des Verbandes. "An Preisgarantien müssen sich die Anbieter ebenso halten wie an die vereinbarten Regeln zur Höhe der Abschlagszahlungen. Dieses Rechtsprinzip können Unternehmen auch nicht mit Verweis auf eine Energiepreiskrise aushebeln."

Fall EnStroGa: Drastische Preiserhöhungen

Die EnStroGa AG hatte ihren Stromkunden im Oktober 2021 per E-Mail Abschlagserhöhungen von bis zu 40 Prozent angekündigt. Als Begründung führte das Unternehmen gestiegene Strombeschaffungskosten an. Diese wollte man auch gegenüber Kunden mit Preisgarantie geltend machen.

Das Berliner Landgericht schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass die Erhöhung der Abschläge rechtswidrig war. Der Versorger hätte zunächst den Strompreis wirksam erhöhen müssen - um gesetzliche Fristen einzuhalten und das vorgeschriebende Sonderkündigungsrecht für Betroffene zu gewährleisten. Erst anschließend hätten die Abschlagszahlungen angepasst werden dürfen. Bei Kunden mit Preisgarantie wäre dies überhaupt nicht möglich gewesen.

-> Ratgeber: So gehen Sie mit Strompreiserhöhungen um

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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