Im August 2022 erhob der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage gegen den Berliner Grundversorger GASAG, weil das Unternehmen im Winter 2021 in der Grund- und Ersatzversorgung mit Gas teurere Tarife für Neukunden eingeführt hatte. Das Berliner Kammergericht hat die entsprechende Musterfeststellungsklage nun zugelassen.
Betroffene Kunden der GASAG können sich ab sofort in das zugehörige Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Sofern sie Erfolg hat, müssten die Verbraucher nachträglich nur den günstigeren Bestandskundentarif zahlen. Nach Angaben des vzbv hätte ein Durchschnittshaushalt damit Aussicht auf eine Erstattung von mehreren Hundert Euro.
Hintergrund: Die GASAG beliefert alle Berliner Haushalte mit Gas, die keinen anderen Anbieter gewählt haben oder deren gewählter Versorger die Belieferung eingestellt hat. Im Dezember 2021 - in einer Situation, als zahlreiche Discountanbieter die Belieferung ihrer Kunden aufgrund der Preisexplosion einstellten - führte die GASAG gesplittete Tarife ein: Neukunden zahlten über 150 Prozent mehr für Gas als Bestandskunden. Zum 1. Mai 2022 wurde die Tarifspaltung aufgegeben. Bis dahin hatten Neukunden allerdings für dieselbe Leistung hunderte Euro zusätzlich gezahlt.
"In der Tarifpolitik der GASAG sehen wir eine Diskriminierung der Neukundinnen und Neukunden. Warum sollte ich bei demselben Anbieter in der Grundversorgung zweieinhalb Mal so viel für Gas zahlen müssen wie mein Nachbar, nur weil ich meine Wohnung einen Tag später bezogen habe als er?", kommentiert Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. "Mit ihrem Vorgehen hat die GASAG ein Zweiklassensystem erschaffen, das unseres Erachtens unzulässig ist."
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de