Ab dem 1. Oktober 2022 sind Eigentümer von größeren Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich zur Optimierung ihrer Heizungsanlage durchzuführen. Dies hat das Bundeskabinett per Energiesparverordnung beschlossen.
Der hydraulische Abgleich bewirkt, dass lediglich die tatsächlich benötigte Warmwassermenge in die Heizkörper fließt. Der Energieverbrauch soll damit um bis zu 15 Prozent sinken. Je nach Größe des Gebäudes müssen Vermieter mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro rechnen, können jedoch Zuschüsse im Rahmen staatlicher Förderprogramme beantragen. Ob die Kosten des hydraulischen Abgleichs auf die Miete umgelegt werden können, ist bisher noch unklar.
Neben der Optimierung der Heizung werden Eigentümer größerer erdgasbeheizter Immobilien ebenfalls verpflichtet, einen Heizungscheck durchführen zu lassen. Die Überprüfung soll weitere Einsparmöglichkeiten aufzeigen.
Deutliche Kritik an den neuen Energiesparvorgaben üben Teile der Wohnungswirtschaft. Sowohl der finanzielle als auch der organisatorische Aufwand stünden in keinem Verhältnis zu den möglichen Einspareffekten.
Stellvertretend kommentiert Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen: "Diese Maßnahme verursacht hohe Kosten, führt aber am Ende nur zu einer geringen Einsparung von Energie. (...) Der hydraulische Abgleich kostet je nach den vorhandenen Gegebenheiten rund 1.000 Euro pro Wohnung. Allein die norddeutsche Wohnungswirtschaft muss also rund 200 Millionen Euro investieren."
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de