Entlastungspaket: Bundesregierung beschließt Strompreisbremse

Entlastungspaket: Bundesregierung beschließt Strompreisbremse

05.09.2022 | Energienachrichten

Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise und allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Es umfasst unter anderem eine Strompreisbremse für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Übergewinne sollen Strompreisbremse finanzieren

Die Parteispitzen der Regierungskoalition stellten die Inhalte des Entlastungspakets am gestrigen Sonntag nach langen Verhandlungen vor. Unter anderem soll eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch von Haushalten und Gewerbetreibenden eingeführt werden.

Finanzieren will die Bundesregierung diese Maßnahme durch die Abschöpfung von übermäßigen Gewinnen in Teilen der Energiebranche, die in den zurückliegenden Monaten durch drastisch gestiegene Energiepreise angefallen sind. Die Stromerzeugungskosten der Betreiber von Wind- und Solarparks, aber auch von Kohle- und Atomkraftwerken sind momentan deutlich niedriger als die von Gaskraftwerken, letztere bestimmen am europäischen Strommarkt jedoch den Preis. Die dadurch entstehenden Gewinne will die Regierung - vorzugsweise durch ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene - abschöpfen, um damit die steigenden Strompreise zu dämpfen.

Im Beschlusspapier der Koalition heißt es: "Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden." Die Verbraucher würden "finanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten." Auch für kleine und mittelständische Unternehmen, die Strom zu standardisierten Versorgertarifen beziehen, soll diese Regelung gelten.

Energiepauschale, Heizkostenzuschuss & Co.

Nach Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz umfasst dieses dritte Entlastungspaket ein Gesamtvolumen von mehr als 65 Milliarden Euro. Weitere darin enthaltene Hilfen, die sich direkt auf die gestiegenen Strom- und Gaspreise beziehen, sind:

  • Energiepauschalen in Form von Einmalzahlungen für Rentner (300 Euro) und Studenten (200 Euro).
  • Heizkostenzuschüsse für Wohngeldempfänger: 415 Euro für einen Single-Haushalt, 540 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt, 100 Euro für jede weitere Person.
  • Eine in Zukunft dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente im Wohngeld.
  • Ein Aufschub der zum 1. Januar 2023 geplanten Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe um ein Jahr.
  • Bereits zuvor beschlossen wurde die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf sieben Prozent.

 

-> mehr Informationen: Was ist die Strompreisbremse?

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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