ExtraEnergie muss Strom- und Gaspreiserhöhungen zurücknehmen

ExtraEnergie muss Strom- und Gaspreiserhöhungen zurücknehmen

01.09.2022 | Energienachrichten

Das Landgericht Düsseldorf hat dem Strom- und Gasanbieter ExtraEnergie untersagt, Preiserhöhungen wegen steigender Beschaffungskosten vorzunehmen, wenn Kunden über Verträge mit Preisgarantien verfügen.

Gericht stoppt ExtraEnergie

Die Verbraucherzentrale NRW war gegen die angekündigten Preiserhöhungen von ExtraEnergie vorgegangen. Nun muss der Versorger weiterhin zu den vereinbarten Preisen liefern. "Das ist eine gute Nachricht für Verbraucher:innen und ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden", kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Preisgarantien bleiben bestehen

ExtraEnergie hatte Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie angeboten. Preisänderungen sind in diesem Fall nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig, nicht aber wegen wachsender Beschaffungskosten. Der Gerichtsbeschluss schützt nun alle ExtraEnergie-Kunden mit solch einer Preisgarantie - dazu gehören auch Strom- und Gasprodukte der Marken Prioenergie und Hitenergie.

Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene

Die Verbraucherzentrale empfiehlt betroffenen Kunden, der Preiserhöhung mit Hinweis auf den Gerichtsbeschluss zu widersprechen und stellt dafür online einen Musterbrief zur Verfügung. Vorsorglich, so die Verbraucherschützer, sollten auch die Zählerstände zum 1. September 2022 abgelesen werden. Auf der kommenden Rechnung sollten Kunden dann genau prüfen, ob die vertraglich vereinbarten Preise eingehalten wurden.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de


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