Strompreiserhöhung - Verbraucherzentrale geht gegen ExtraEnergie vor

Unzulässige Strompreiserhöhung - Verbraucherzentrale geht gegen ExtraEnergie vor

29.08.2022 | Energienachrichten

Zahlreiche Kunden der Strom- und Gasmarken ExtraEnergie und ExtraGrün wurden vor wenigen Wochen über Preiserhöhungen informiert - trotz laufender Verträge mit langfristiger Preisgarantie. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Verteuerungen für unwirksam und hat nun einstweilige Verfügungen gegen die Anbieter beantragt.

ExtraEnergie ignoriert Preisgarantien

ExtraEnergie begründet die Preiserhöhung mit einem Anstieg der Beschaffungskosten durch die hohen Preise auf den Großhandelsmärkten für Strom und Gas. Die Geschäftsbedingungen von Strom- und Gasverträgen mit Preisgarantie lassen eine solche Begründung für Preiserhöhungen jedoch nicht zu, so die Verbraucherzentrale.

"ExtraEnergie und ExtraGrün haben kein Recht, bestehende Verträge aufgrund steigender Beschaffungspreise anzupassen, wenn eine Preisgarantie vertraglich vereinbart wurde", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Die beiden Energieversorger haben sich mit ihren Angeboten gezielt als krisensichere Unternehmen vermarktet, um Kund:innen zu werben. Damit sind sie bewusst ein unternehmerisches Risiko eingegangen. Die steigenden Beschaffungskosten können sie nun nicht einfach durch kurzfristige Vertragsänderungen auf die Verbraucher:innen abwälzen."

Verbraucherzentrale rät: Widerspruch einlegen

Bei den betreffenden Tarifen handelt es sich um sogenannte eingeschränkte Preisgarantien. Das bedeutet, dass lediglich Preisänderungen wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig sind, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Strom und Gas. Für diese Sicherheit zahlen Verbraucher in der Regel einen höheren tariflichen Preis.

"Preisgarantien und der damit verbundene Schutz vor Preiserhöhungen sind für Verbraucher:innen der Hauptgrund für den Abschluss entsprechender Verträge, insbesondere in Zeiten wie diesen", so Schuldzinski. "Wir halten eine Entscheidung in dieser Sache für wichtig, um eine Welle von Trittbrettfahrern zu verhindern, die vertraglich fixierte Preisgarantien aushebeln wollen."

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale, der Preiserhöhung zu widersprechen und die Weiterbelieferung zu den vertraglich vereinbarten Preisen zu fordern. Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf ihren Internetseiten einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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