Regierungsverordnung: So soll ab sofort Energie gespart werden

Regierungsverordnung: So soll ab sofort Energie gespart werden

25.08.2022 | Energienachrichten

Von der kommenden Woche an gelten in Deutschland zahlreiche Vorschriften zum Energiesparen. Die Bundesregierung hat dazu zwei Verordnungen beschlossen, die im September und Oktober in Kraft treten sollen.

Die neuen Vorgaben betreffen Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es, den Energieverbrauch Deutschlands und - vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und dessen Folgen - insbesondere den Gasbedarf der Bundesrepublik im kommenden Herbst und Winter deutlich zu senken. Die folgenden Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

Mindesttemperatur in Mietwohnungen

Ab September werden Klauseln in Mietverträgen ausgesetzt, die Mieter zu bestimmten Mindesttemperaturen in ihren Räumen verpflichten. Mieter dürfen also weniger heizen, um Energie zu sparen - sie bleiben aber verpflichtet, durch ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden vorzubeugen.

Heizen privater Pools

Private Pools dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden. Ausnahmen gelten für therapeutische Schwimmbäder sowie für Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren.

Wärme in öffentlichen Gebäuden

In öffentlichen Gebäuden dürfen Arbeitsräume nur noch bis zur einer Temperatur von 19 Grad beheizt werden. Durchgangsbereiche wie Flure und Foyers, große Hallen oder Technikräume sollen möglichst gar nicht geheizt werden. Darüber hinaus soll die Wamwasserbereitung an Waschbecken in öffentlichen Gebäuden komplett ausgeschaltet werden, es sei denn, dass hygienische Gründe dies unmöglich machen. Ausnahmen gelten unter anderem für Schulen, Kitas, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Die Verordnung schreibt nicht vor, dass Privatunternehmen ihre Raumtemperaturen verringern müssen. Wohl aber soll den Unternehmen ermöglicht werden, rechtssicher weniger zu heizen.

Öffentliche Beleuchtung

Leuchtreklamen sowie die Beleuchtung von Schaufenstern müssen von 22 Uhr bis 6 Uhr ausgeschaltet werden. Ausnahmen gelten nur, wenn sie der Verkehrssicherheit dienen. Außerdem wird die rein ästhetische Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern verboten.

Informationspflicht gegenüber Verbrauchern

Gasversorger und Vermieter größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden bzw. Mieter über den erwarteten Energieverbrauch sowie die diesbezüglichen Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren. Dies soll spätestens zum Beginn der kommenden Heizperiode geschehen.

Energieeffizienzmaßnahmen

Ab Oktober sollen weitere Maßnahmen für öffentliche, private und gewerbliche Gebäude in Kraft treten. Vorgesehen sind unter anderem verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen, die Pflicht zum sogenannten hydraulischen Abgleich, der zwingende Austausch ineffizienter Heizungspumpen sowie Energieeffizienzmaßnahmen für verbrauchsintensive Unternehmen.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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