Nach Grundversorgern aus Köln und Frankfurt müssen nun auch die Stadtwerke Pforzheim eine zu Jahresbeginn eingeführte Preiserhöhung für Neukunden in der Stromgrundversorgung zurücknehmen. Zuvor hatte der Ökoenergieversorger LichtBlick geklagt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 10. August 2022 den Stadtwerken Pforzheim untersagt, von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. Die Stadtwerke hatten zu Jahresbeginn einen Neukundenpreis von 1,08 EUR/kWh angesetzt - das entspricht etwa dem Dreifachen des aktuell marktüblichen Grundversorgungspreises. Das Gericht entschied nun, dass die Ungleichbehandlung von Neu- und Bestandskunden rechtswidrig und die erfolgte Preisspaltung wettbewerbswidrig gewesen sei.
"Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz. Die Grundversorgung ist kein Selbstbedienungsladen zu Lasten der Kund*innen", kommentiert Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
Die angespannte Lage auf den Energiemärkten hatte seit Ende letzten Jahres zu plötzlichen Lieferstopps und Insolvenzen einiger Billiganbieter geführt. In der Folge rutschten hunderttausende Stromkunden in die Ersatzversorgung und sahen sich anschließend mit überteuerten Preisen konfrontiert. Grundversorgungstarife sind seit jeher deutlich teurer als alternative Angebote, zusätzlich erhöhten zahlreiche Versorger angesichts der Neukundenflut ihre Preise.
LichtBlick kritisiert bereits seit längerem das hierzulande geltende Prinzip der wettbewerbsfreien Grund- und Ersatzversorgung: "Das aktuelle Modell zementiert die marktbeherrschende Stellung von Konzernen und Stadtwerken. Es schützt nur Monopolisten, die in Stammgebieten rund zwei Drittel des Marktes kontrollieren - nicht die Kund*innen. Die Grundversorgung muss daher abgeschafft werden", sagt Markus Adam.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de