Verbraucherschützer kritisieren Strom- und Gaspreiserhöhungen

Verbraucherschützer kritisieren unverhältnismäßige Strom- und Gaspreiserhöhungen

21.06.2022 | Energienachrichten

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes und der Verbraucherzentrale NRW geben zahlreiche Energieversorger schon jetzt die stark gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas an ihre Kunden weiter - jedoch nicht immer in gerechtfertigter Höhe.

Preiserhöhungswelle erreicht Haushalte

"Viele Kundinnen und Kunden erleben derzeit enorme Preissteigerungen für Öl, Gas und Strom", wird Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, von der Neuen Osnabrücker Zeitung zitiert. "Ob Abschläge oder Tarife, auf Haushalte kommt gerade eine Preiserhöhungswelle zu", ergänzt Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Einige Grundversorger hätten ihre Gastarife bereits um 100 Prozent und mehr verteuert - und dies sei "womöglich noch nicht die Spitze der Fahnenstange".

Strom- und Gasanbieter erzielen "Mitnahmeeffekte"

Angesichts der teils enormen Preisunterschiede zwischen den Versorgern übt Sieverding Kritik an der Branche: "Nach unserer Auffassung erzielen nicht wenige Anbieter Mitnahmeeffekte." Er fordert die Kartellbehörden deshalb auf, genau hinzuschauen, "um Signale in die Branche zu geben, bei den Preiserhöhungen Maß zu halten. Für viele Betroffene sind schon die gegenwärtigen Steigerungen eine Katastrophe. Geht es weiter nach oben, können sich viele Menschen Strom und Gas nicht mehr leisten."

Dauerhafte Entlastung statt Einmalzahlungen

Der Deutsche Mieterbund mahnt indes weitere Hilfen der Politik an: "Statt Einmalzahlungen benötigen wir eine dauerhafte Entlastung bei Heizkosten, mindestens für die Zeit der Energiekrise", so Weber-Moritz. "Zudem muss sichergestellt werden, dass Mieterinnen und Mietern nicht gekündigt werden kann, wenn sie ihre hohe Nachzahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenrechnung zahlen können."

Darüber hinaus sieht der Mieterbund in der derzeitigen Situation auch Vermieter in der Pflicht: Sie seien aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes angehalten, nach den preiswertesten Anbietern für Gas oder Heizöl zu suchen. "Verstößt der Vermieter gegen dieses Gebot der Wirtschaftlichkeit, muss er die übermäßigen Kosten selbst tragen", stellt Weber-Moritz klar.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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